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DEUBNER Mandanten Information: Wie Sie mit Ihrer eigenen Photovoltaikanlage der Energiekrise trotzen

Strom vom eigenen Hausdach als Ausweg aus der Krise

Im Jahr 2022 sind die Energiepreise regelrecht durch die Decke gegangen. Wesentlicher Treiber dieser Entwicklung war der befürchtete Engpass beim Erdgas. Darüber hinaus sind aber auch die Preise für Elektrizität enorm gestiegen. Dieser Umstand führt, neben anderen, dazu, dass Photovoltaik wieder stark im Kommen ist.

Wie der Gesetzgeber dem Bedarf Ihrer Mandanten entgegenkommt

Für neuerrichtete Photovoltaikanlagen gelten durch die EEG-Novelle 2023 höhere Vergütungssätze. Ein Übriges tut das Jahressteuergesetz 2022: Bereits ab dem 01.01.2023 soll für die Errichtung und Inbetriebnahme kleinerer Anlagen ein Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer gelten - ein Novum im deutschen Umsatzsteuerrecht. Wenn das von den Errichtern an ihre Kunden weitergegeben wird, werden Photovoltaikanlagen so günstig wie nie zuvor - auch vor dem Hintergrund, dass die Solartechnologie an sich preislich immer erschwinglicher wurde.

Ebenfalls ab dem 01.01.2023 sollen die Einnahmen aus privaten Photovoltaikanlagen bis zu einer bestimmten Größe einkommensteuerfrei gestellt werden. Auch wenn durch den Betrieb einer solchen Anlage wohl noch kein Eigenheimbesitzer reich geworden ist – eine Vereinfachung bei der Steuererklärung ab dem Veranlagungszeitraum 2023 wird das allemal sein. Wie bis dahin abgerechnet wird, zeigen wir in unserer Mandanten-Information anschaulich mit einem ausführlichen Rechenbeispiel.

Alle wichtigen Antworten kompakt auf vier Seiten

Wie immer ist unsere Mandanten-Information so abgefasst, dass auch der Laie im Steuerrecht sofort erfasst, was für ihn persönlich relevant ist, was nicht – und vor allem: Wo er zusätzlichen Beratungsbedarf hat. In leicht verständlicher Form beantworten wir Fragen wie:

  • Ist das nicht schrecklich kompliziert, eine Photovoltaikanlage zu betreiben und Strom ins Netz einzuspeisen? Man muss das doch hoffentlich nicht als Gewerbe anmelden?
  • Eigentlich will ich ja hauptsächlich Strom für den Eigenbedarf erzeugen, aber wie wird das mit der Einspeisung verrechnet?
  • Wie hoch ist die Einspeisevergütung?
  • Muss man etwa regelmäßig Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben?
  • Auf welchen Flächen dürfen überhaupt private Photovoltaikanlagen errichtet und betrieben werden?
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Weitere Informationen

Volltextmuster (289 kb)

ISBN: 204- / 204-8 / 2048

Verlag: Deubner

Seiten: 4

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