Seit dem Redaktionsschluss der Mandanten-Information zum Jahresende 2021 im Oktober bzw. Anfang November hat es weitere aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Finanzverwaltung, Rechtsprechung und Gesetzgebung gegeben, über die Sie Ihre Mandanten noch unbedingt vor dem Jahreswechsel 2021/2022 informieren sollten.
Die wichtigsten Änderungen haben wir in einer aktualisierten reinen Dateiversion der MI JE 2021 (Rechtsstand: 07.12.2021) noch einmal zusammengefasst. Ihre Mandanten erfahren darin unter anderem,
- was jetzt Corona-bedingt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gilt,
- alles zu den verlängerten Fristen bei der Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus
- alle zentralen Neuerungen zum Kurzarbeitergeld (verlängerte Fristen),
- was der Koalitionsvertrag der Bundesregierung an steuerrechtlichen Änderungen vorsieht.
Als Steuerberater stehen Sie in der Beratungspflicht!
Steuerberater können oft gar nicht abschätzen, ob Ihre Mandanten von bestimmten Neuregelungen oder Urteilen betroffen sind. Dennoch sind Sie dazu verpflichtet, alle Mandanten bestmöglich und umfassend zu beraten.
Sichern Sie sich deshalb jetzt ab, schaffen Sie Beratungsanlässe und führen Sie Ihre Mandanten durch den Steuerdschungel. Die Mandanten-Information zum Jahresende 2021 unterstützt Sie dabei mit Informationen für Unternehmer, GmbH-Gesellschafter, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Haus- und Grundbesitzer sowie Privatleute.
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