Ab 1.04.2012 hat der Bundesanzeiger-Verlag die Printausgabe des Bundesanzeigers eingestellt. Der Bundesanzeiger erscheint ab diesem Termin nur noch als elektronische Ausgabe. Die Recht für Deutschland GmbH dokumentiert aufgrund der unterjährigen Umstellung ab diesem Termin den Bundesanzeiger zunächst in der bisherigen Systematik weiter. Die fortlaufende Ausgabe-Nr. sowie die Paginierung wird ab dem 1.4.2012 von der Redaktion "Recht für Deutschland" vergeben.
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