Die Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Angeklagten vor dem Hintergrund neuer Beweise.
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Das Institut der Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Angeklagten ist in § 362 StPO normiert. Es dient der Durchsetzung der materiellen Gerechtigkeit und steht damit im Konflikt mit dem Verbot erneuter Strafverfolgung. André Bohn stellt dar, wie beide Institute vor dem Hintergrund der bestehenden Regelung und vor dem Hintergrund der Einfügung eines Wiederaufnahmegrundes wegen neuer Beweise in Ausgleich gebracht werden können.
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