Der Vorteilsbegriff im Sinne des § 257 StGB.
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Der Tatbestand der Begünstigung (§ 257 StGB) ist hinsichtlich des objektiven Tatbestands – insbesondere bezogen auf das Tatobjekt Vorteil – sehr unscharf formuliert. Hieraus ergeben sich Abgrenzungsschwierigkeiten zu Vortatbeihilfe, Geldwäsche und den übrigen Anschlussdelikten. Diese Arbeit hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, mithilfe der Auslegungsmethoden Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Sinn und Zweck sowie Systematik eine neue abgrenzungsfähige Definition des Vorteils und des den Vorteil begrenzenden Unmittelbarkeitskriteriums zu entwickeln.
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