Der Anspruch auf Erstattung der Kosten der Prozessfinanzierung.
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Obgleich Prozessfinanzierungsunternehmen in Deutschland ihre Dienstleistungen anbieten und es Rechtsanwälten seit 2008 erlaubt ist, Erfolgshonorare mit ihren Mandanten zu vereinbaren, existiert eine Skepsis gegenüber dieser Art der Vergütung von Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Rechtsverfolgung stehen. Die Untersuchung zeigt, dass die Erstattungsfähigkeit einer solchen Kostenposition bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zumindest als Verzögerungsschaden gem. §§ 280 Abs. 1, Abs. 2, 286 BGB möglich und darüber hinaus mit positiven ökonomischen Auswirkungen verbunden ist.
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