Täterschaft und Teilnahme als Handlungsunrechtstypen.
Zugleich ein Beitrag zur allgemeinen Verhaltensnormlehre.
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Die Tatherrschaftslehre oszilliert zwischen faktischer Steuerungs- und normativer Verantwortlichkeitsherrschaft. Es fehlt ihr an einer handlungstheoretischen Fundierung. Sie ist eine Zurechnungsdoktrin, die einen naturalistischen Begriff der Tatbestandshandlung verficht und verfechten muss. Sie zerbricht daran, dass selbst dem »Handlungsherrn« die Handlungsherrschaft abgehen kann. Es bedarf daher einer handlungstheoretischen Reformulierung der Beteiligungslehre.
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