Tatsächliche Unterhaltsleistungen faktischer Lebensgefährten im Todesfall
Ein Vorschlag für eine Reform des § 844 Abs. 2 BGB und zugleich eine Definition der faktischen Lebensgemeinschaft
Produktform: Buch / Einband - fest (Hardcover)
Faktischen Lebensgefährten steht bei deliktischer Tötung ihres Partners kein Anspruch aus § 844 Abs. 2 BGB zu. Nach einer Definition dieser Lebensform arbeitet die Autorin heraus, dass die Norm gegenwärtig zu eng ist und auf den hinterbliebenen Lebensgefährten erweitert werden sollte. Am Ende der Arbeit steht ein umfassender Reformvorschlag.
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