Legum multitudo.
Die Bedeutung der Gesetze im römischen Privatrecht. Aus dem Italienischen übersetzt von Ulrike Babusiaux. Nachwort: Jakob F. Stagl, Juristenrecht oder Gesetzesrecht. (Abt. A: Abhandlungen zum Römischen Recht und zur Antiken Rechtsgeschichte).
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Fritz Schulzens Parömie »Das Volk des Rechts ist nicht das Volk der Gesetze« bildet nach wie vor das Paradigma der römischrechtlichen Forschung. Dabei sind – wie Dario Mantovani 2012 gezeigt hat – gewichtige Argumente gegen diese These vorzubringen. Ulrike Babusiaux hat Mantovanis Beweisführung ins Deutsche übertragen, um die Auseinandersetzung mit der zentralen Frage der Gesetze im römischen Privatrecht auch im deutschen Sprachraum zu fördern.
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