Die Sicherung von Schadensersatzansprüchen nach § 101b UrhG unter Mitberücksichtigung der jeweiligen Schwesternormen im gewerblichen Rechtsschutz
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
§ 101b UrhG und die jeweiligen Schwesternormen ermöglichen es dem Verletzten, sich zur Sicherung seiner Schadensersatzansprüche Bank,- Finanz- und Handelsunterlagen des Verletzers vorlegen zu lassen. Die Studie untersucht die Voraussetzungen dieser Normen.
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