Koalitionsfreiheit und Crowdwork.
Zur Kollektivierung der Beschäftigteninteressen soloselbstständiger Crowdworker.
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Crowdworker stehen als Soloselbstständige außerhalb des klassischen Arbeitsrechts. Zur Herbeiführung angemessener Arbeitsbedingungen steht ihnen die entwicklungsoffen formulierte Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG offen. Daraus folgt zwar kein Recht zum Abschluss normativ wirkender Tarifverträge, wohl aber schuldrechtlicher Kollektivvereinbarungen. Diese sind mit atypischen Arbeitskampfmaßnahmen erstreitbar und stehen mit dem Kartellrecht sowie den europäischen Grundfreiheiten in Einklang.
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