Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften und Strafvermeidung durch Corporate Compliance
Das Verhältnis zwischen Wertpapier-Compliance und dem Straftatbestand der Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften (§§ 49, 26 BörsG). Eine 'vergessene Norm' des Anlegerschutzes
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Im Zentrum der Arbeit stehen die §§ 49, 26 BörsG. Nach dieser Strafvorschrift wird bestraft, wer einen «unerfahrenen» Anleger zu einem Börsenspekulationsgeschäft verleitet und hierbei dessen Unerfahrenheit zu einem Geschäftsabschluss ausnutzt. Schutzzweck dieser als abstraktes Gefährdungsdelikt ausgestatteten Norm ist folglich ein frühzeitiger Vermögensschutz und somit der Anlegerschutz an sich.
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