Investorenkommunikation.
Unter besonderer Berücksichtigung der persönlichen Investorenkommunikation des Aufsichtsrats und seines Vorsitzenden.
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Corporate Governance verlangt über die Kommunikation des Vorstands mit ausgesuchten Investoren hinaus auch einen vertraulichen Dialog zwischen Investoren und dem Aufsichtsrat sowie seinen Vorsitzenden. Während die Leitungs- und Geschäftsführungskompetenzen des Vorstands seine kommunikativen Maßnahmen legitimieren, steht dem Aufsichtsrat eine durch seine Sachkompetenzen vermittelte Annexkompetenz zur Durchführung der Gespräche zu. Organadäquat ist dabei die Wahrnehmung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden, wobei selbstverständlich Grenzen zu beachten sind.
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