Die Geltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Der persönliche (§ 1 LkSG) sowie sachliche (§ 2 Abs. 5 bis 8 LkSG) Anwendungsbereich des Gesetzes
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz soll der Verletzung von Menschenrechten sowie Umweltschutzbelangen durch Unternehmen entgegengewirkt werden. Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Bußgelder. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt und es die Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette zu beachten hat. Die gesetzlichen Anforderungen an den persönlichen sowie sachlichen Anwendungsbereich des Lieferkettengesetzes sind Gegenstand der Arbeit.
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