Die Haftung für durchgangsärztliche Tätigkeiten unter Berücksichtigung ihrer Rechtsnatur.
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Sogenannte D-Ärzte sind im System der GUV sowohl für die Durchführung der besonderen Heilbehandlung als auch für die (vorgelagerte) Entscheidung verantwortlich, welche Art der Versorgung (allgemeine oder besondere) für den jeweiligen Arbeitsunfallverletzten erforderlich ist. In letzter Funktion sind sie als Entscheidungsorgan für die GUV tätig. Hieraus ergibt sich die in dieser Arbeit untersuchte Frage, wer für ärztliche Behandlungsfehler haftet – der Staat oder der D-Arzt selbst.
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