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Das Kartellverbot nach Art. 101 AEUV

Eine Analyse der Rechtsprechung des EuGH

Produktform: Buch


Der Art. 1 01 AEUV (ex Art. 81 EG) wird von dem EuGH und der Kommission weit interpretiert und erfasst eine Fülle von Verträgen und Absprachen zwischen Unternehmen. Der EuGH hat daher bereits einige Kriterien aufgestellt, anhand deren beurteilt werden kann, ob eine Vereinbarung, ein Beschluss oder eine abgestimmte Verhaltensweise wettbewerbswidrig ist. Die Auslegung, Anwendung und Fortentwicklung des Art. 1 01 AEUV bildet deshalb seit jeher den natürlichen Mittelpunkt der EU-Wettbewerbspolitik gegenüber den Unternehmen, außerdem ist dieser Artikel aus der Sicht des EU-Rechts für das System unverfälschten Wettbewerbs und den Binnenmarkt grundlegend und unerlässlich und daher eine Vorschrift des odre public.

Verlag: Klages, A W, 317 Seiten

Erscheinungsdatum: 30.11.2010

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