Carried Interest im Arbeitsrecht.
Insbesondere zur Berücksichtigung des Carried Interest bei der Berechnung von Abfindungen nach § 10 KSchG.
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Carried Interest stellt eine Form der Erfolgsbeteiligung für die Verwalter von Private Equity-Fonds dar, die nicht durch den Arbeitgeber gezahlt, sondern als kapitaldisproportionale Ausschüttung über eine separate Beteiligungsgesellschaft an die Fondsverwalter geleistet wird. Angesichts dieser rechtlichen Ausgestaltung untersucht diese Arbeit die Frage, ob der Carried Interest Bestandteil des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Fondsverwalter und seinem Arbeitgeber wird und daher bei der Abfindung berücksichtigt werden muss, oder ob es sich um separate Rechtsverhältnisse handelt.
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