Staatliche Juristenleitbilder von Weimar bis zur Bundesrepublik.
Produktform: Buch / Einband - fest (Hardcover)
Im »Dritten Reich« und in der DDR waren Juristen zunächst »Soldaten« Hitlers und später sozialistische Staatsfunktionäre. Der vermeintlich noch »unabhängige« Richter wurde der Staatsmacht untergeordnet und die Juristenausbildung der Erziehung zur Weltanschauung gewidmet. In der Weimarer Republik und der Bundesrepublik wurden die Juristen nicht zu Garanten der freiheitlichen Verfassung erhoben. An der Juristenausbildung und den Reformdebatten zogen der neue Staat und seine Grundlagen nahezu spurlos vorbei.
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