Hypothetische Einwilligung unter besonderer Berücksichtigung der Lebendorganspende
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Willigt ein Patient auf einer für ihn hinreichenden Informationsgrundlage in eine medizinische Maßnahme ein, wird die Maßnahme von der tatsächlichen Einwilligung gerechtfertigt, auch wenn der aufklärende Arzt bei Beschaffung der Informationsgrundlage seiner Aufklärungspflicht nicht vollumfänglich nachgekommen ist. Die Informationsgrundlage für den Patienten ist hinreichend belegt, wenn er bei ordnungsgemäßer Aufklärung eingewilligt hat.
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