Zugelassene Gesetzestest für die Steuerberaterprüfung
Für den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung sind laut Hilfsmittelerlass Textausgaben einschließlich Durchführungsverordnungen und Richtlinien zugelassen. Fachkommentare sind ausdrücklich nicht zugelassen. Siehe auch: Download aktueller Hilfsmittelerlass. Jeder Teilnehmer muss sich selbst um die passenden Gesetze kümmern. Für Sie haben wir hier die wichtigsten Werke aufgeführt.
Alle Angaben ohne Gewähr, zugelassene Hilfsmittel sind bei der jeweils zuständigen Prüfungsstelle zu erfragen.
Gerne beraten wir Sie individuell | persönlich | fundiert unter der Rufnummer 0800 . 33 82 637.