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Griffregister für die Gesetztestexte

Die Textsammlungen für die Prüfungen vor der Steuerberaterkammer dürfen außer Unterstreichungen, Markierungen und Hilfen zum schnelleren Auffinden der Vorschriften (sog. Griffregister) keine weiteren Anmerkungen oder Eintragungen enthalten. Die Griffregister dürfen Stichworte aus der Überschrift und Paragraphen enthalten. Eine weitere Beschriftung ist nicht zulässig. Siehe auch: Download aktueller Hilfsmittelerlass.

Alle Angaben ohne Gewähr, zugelassene Hilfsmittel sind bei der jeweils zuständigen Prüfungsstelle zu erfragen.

Gerne beraten wir Sie individuell | persönlich | fundiert unter der Rufnummer 0800 . 33 82 637.