§ 278a ZPO als Schnittstelle zwischen Gerichtsverfahren und außergerichtlicher Mediation
Eine Untersuchung richterlichen Verweisungsverhaltens
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Der Schlüssel zu einer sachgerechten und effektiven Konfliktbearbeitung liegt in der Wahl eines adäquaten Konfliktbeilegungsverfahrens. Richter können einen wichtigen Impuls zur Wahl des am besten geeigneten Verfahrens geben, indem sie gemäß § 278a ZPO eine außergerichtliche Mediation oder eine andere Verfahrensalternative anregen.
Der Autor analysiert sowohl den Regelungsgehalt des § 278a ZPO als auch Funktion und Potenzial der Vorschrift als Schnittstelle zwischen Gerichtsverfahren und außergerichtlicher Mediation. Ausgehend von dem Befund, dass Richter den Parteien nur selten einen Wechsel in die außergerichtliche Mediation vorschlagen, untersucht er zudem empirisch die Gründe für die zurückhaltende Normanwendung des § 278a ZPO und erarbeitet hierauf aufbauend Empfehlungen zur Optimierung der Verfahrensschnittstelle.weiterlesen
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