150 Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland
Produktform: Buch
In diesem Jahr wird das 150-jährige Jubiläum der Gründung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Baden gefeiert. Der Verfasser zeichnet die Entwicklungslinien, die historischen, kulturellen und staatsrechtlichen Hintergründe, die großen Erfolge, aber auch die bitteren Niederlagen dieser auf Kontrolle der Staatsverwaltung angelegten Gerichtsbarkeit nach.
Der Siegeszug der Errichtung – einer von der ordentlichen Justiz scharf getrennten, eigenen Verwaltungsgerichtsbarkeit, deren Richter spezielle Sachkunde und Verwaltungserfahrung aufweisen mussten –, nahm 1863 im Großherzogtum Baden seinen Anfang. Entgegen dem Vorschlag der Paulskirchenverfassung, der eine justizstaatliche Kontrolle vorsah, entschieden sich nahezu alle Länder des deutschen Reichs zur Gründung spezieller Gerichte, die den Rechtsschutz der Bürger gegen Akte des Staates gewähren sollten. Gleichzeitig begann die Herausbildung des modernen Verwaltungsrechts.
Der Ruf nach Kontrolle des Verwaltungshandelns durch unabhängige, verwaltungskundige Richter war unüberhörbar und trug wesentlich zur Herausbildung rechtsstaatlicher Strukturen bei. Damals geschah das, was Gustav Radbruch dann Jahre später so umschrieb: 'Demokratie ist gewiss ein preisenswertes Gut, Rechtsstaat aber ist wie das tägliche Brot, wie Wasser zum Trinken und wie Luft zum Atmen.'
Der Autor geht auch auf die Wurzeln dieser Schutzgerichtsbarkeit ein, wobei französische Traditionen mit dem Ansatz der Gewaltenteilung – keine Kontrolle der Verwaltung durch die Justiz – ebenso eine Rolle spielen wie die negativen Erfahrungen im Preußen der Aufklärung mit der ordentlichen Justiz. Das Werden und Wachsen dieses Gerichtszweiges in der Kaiserzeit, die Vorläufermodelle, aber auch die Niederlagen und Niedergänge nach den großen Katastrophen des 20. Jahrhunderts, nach den Umbrüchen und Diktaturen stellt der Verfasser anhand der Gesetzeslage und anhand ergangener Urteile zur jeweiligen Zeit dar.
Breiten Raum nimmt auch die Geschichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit nach 1949 ein. Dann folgt eine kritische Würdigung der gegenwärtigen Rechtsschutzstrukturen, aus praktischer, aber auch prozessrechtlicher Sicht.
Am Ende stehen kurze Biografien von großen Gestalten der Verwaltungsgerichtsbarkeit, wie etwa Weizel, von Gneist, Drews, Ule, Sendler u.a.
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