Die Aarhus-Konvention enthält Vorgaben über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Das wichtige UNECE-Übereinkommen wurde sowohl von der EU als auch den EU-Mitgliedstaaten und einigen weiteren Staaten ratifiziert. Es ist von allen nationalen Behörden und Gerichten zu beachten.
Diese umfassende Kommentierung analysiert Artikel für Artikel die rechtliche Tragweite der Vorgaben der Konvention, wobei insb Wert auf die Praxis des Compliance Committee und die Rechtsprechung des EuGH gelegt wird. So werden die für die Auslegung maßgeblichen Grundsätze entwickelt und die für Vertragsstaaten zu beachtenden Vorgaben herausgearbeitet. Schwerpunkte liegen auf den Themen
• Zugang zu Umweltinformationen,
• Beteiligung der Öffentlichkeit an bestimmten Entscheidungsverfahren,
• gerichtlicher Zugang sowohl von Einzelnen als auch von Verbänden.weiterlesen