Abschlussbericht des Modellversuchs zur Erprobung der digitalen Hörfunkübertragung im lokalen Bereich mit dem System DRM
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Gemäß § 34 des Niedersächsischen Mediengesetzes (NMedienG) besteht die Möglichkeit, Modell- bzw. Betriebsversuche mit neuartigen Rundfunkübertragungstechniken, neuen Programmformen oder multimedialen Angeboten durchzuführen. Die max. Dauer ist gem. § 34 Abs. 2 S. 2 NMedienG auf fünf Jahre begrenzt. Die rechtliche Basis des Modellversuchs stellt die Verordnung über einen Modellversuch mit dem digitalen terrestrischen Rundfunkübertragungsverfahren Digital Radio Mondiale (DRM) vom 19.7.2005, veröffentlicht im Nds. GVBl. Nr. 16/2005 seitens des Landes Niedersachsen, dar.
Der Modellversuch begann am 1.8.2005 und endete mit Ablauf des 31.7.2010. Mit dieser Verordnung und der Verordnung Nds. GVBl. Nr. 8/2009 vom 9.4.2009 (Erweiterung des Modellversuchs auch auf das VHF-Band III) bestand nunmehr die Möglichkeit, das digitale Hörfunksystem DRM im Kurzwellenbereich (11-m-Band) im Band II (UKW-Bereich) und im Band III (VHF-Bereich) zu entwickeln und zu erproben.
Ein dementsprechender Projektvertrag bzw. die Vereinbarung über den Modellversuch DRM in der Region Hannover wurde am 16.08.2005 von den Projektteilnehmern, der Niedersächsischen Landesmedienanstalt, des Instituts für Kommunikationtechnik der Leibniz-Universität Hannover und der Firma StarWaves GmbH Bad Münder (Projektmitglied vom 1.8.2005 bis 31.7.2008) unterzeichnet. Das Entscheidungsorgan im Modellversuch stellte der Projektrat dar, dem alle Vertragsparteien angehörten und dessen Vorsitz die NLM hatte. Als technische Projektleitung in diesem Modellversuch war die Leibniz Universität Hannover ebenfalls Vorsitzender des technischen Ausschusses, der den Projektrat in allen technischen Fragen beriet.weiterlesen
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