Von der sozialen zur biologischen Familie: Abstammungsrecht in der NS-Zeit
Nach dem "Anschluss" Österreichs an das Deutsche Reich 1938 blieb das österreichische Privatrecht - zumindest vorerst - weitgehend in Kraft und bildete somit die Rechtsgrundlage für richterliche Entscheidungen. In manchen Bereichen offenbarte sich bald eine Diskrepanz zwischen dem Gesetzestext und den nationalsozialistischen Zielen bzw. Wertvorstellungen, mit denen die Gerichte konfrontiert wurden. Zu diesen Gebieten des Zivilrechts zählte nicht zuletzt das Ehelichkeits- und Abstammungsrecht, das ideologisch zentrale Bereiche der nationalsozialistischen Politik berührte.
Die "blutsmäßige Abstammung" spielte für die "Rassepolitik" und die "rassische Klassifizierung" eine Rolle, war aber auch aufgrund der nationalsozialistischen Vorstellungen von "Erbgesundheit" sowie dem biologisch geprägten Familienbild von Relevanz.
Das Buch stellt die erste umfassende rechtshistorische Aufarbeitung der Entwicklung des österreichischen Abstammungsrechts in der Zeit des Nationalsozialismus dar, die sowohl die Veränderungen auf gesetzlicher Ebene, vor allem aber auch die Rechtsprechung und die Rolle der Richter analysiert.weiterlesen