Aktuelle Probleme im Rahmen der sachlichen Zuständigkeit der Strafgerichte, insbesondere die Folgen fehlerhafter Verweisungsbeschlüsse
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Den Regelungen über die sachliche Zuständigkeit der Strafgerichte ist eine große Bedeutung beizumessen, da diese aufs engste mit dem Grundrecht des gesetzlichen Richters, Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG, verbunden sind. Verstößt ein Gericht gegen eine sachliche Zuständigkeitsbestimmung, so steht zugleich die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung im Raum.
Ein Strafgericht kann Grundrechtsträger ihrem gesetzlich bestimmten Richter entziehen, indem es sich über Verweisungsvorschriften hinwegsetzt. Vor diesem Hintergrund behandelt die Verfasserin aktuelle Probleme der sachlichen Zuständigkeit der Strafgerichte. Dabei wird der Frage, wann Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG verletzt ist sowie den Folgen einer solchen Verletzung besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Die Problemstellungen werden anhand von Beispielsfällen dargestellt und analysiert. Die Verfasserin zeigt auf zu welcher Lösung der Beispielsfälle die Rechtsprechung gelangt und bespricht diese. Zudem werden eigene, teilweise von denen der Rechtsprechung abweichende, Lösungswege aufgezeigt. Das Werk ist in sechs Hauptteile gegliedert. Zunächst wird das Gebot des gesetzlichen Richters in seinen Grundzügen dargestellt und dann auf gerichtsverfassungsrechtliche und verfahrensrechtliche Grundlagen eingegangen. Anschließend werden drei Beispielsfälle besprochen. Hierbei berührt der erste Beispielsfall die Frage, wann ein Angeklagter durch eine Verweisung dem gesetzlichen Richter entzogen wird und welche Folgen ein solcher Entzug für die Wirksamkeit des Verweisungsbeschlusses hat. Darüber hinaus wird die Frage aufgegriffen, ob die sachliche Zuständigkeit der Vorinstanz im Revisionsverfahren von Amts wegen oder nur auf entsprechende Verfahrensrüge hin zu beachten ist. Der zweite Beispielsfall behandelt die Entziehung des gesetzlichen Richters im Verhältnis zwischen Strafrichter und Schöffengericht. Der dritte Beispielsfall zeigt verschiedene Ansätze zur Lösung eines negativen Kompetenzkonfliktes hinsichtlich der sachlichen Zuständigkeit. Nach der Darstellung des Gesamtergebnisses wird ein eigener Lösungsvorschlag unterbreitet.weiterlesen
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