Allgemeine Rechtslehre als juristische Strukturtheorie
Entwicklung und gegenwärtige Bedeutung der Rechtstheorie um 1900
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Die Allgemeine Rechtslehre des ausgehenden 19. Jahrhunderts verschrieb sich der Suche nach einheitlichen rechtlichen Grundbegriffen. Ihr Ziel war eine universale juristische Technik zur Handhabung des Rechtsstoffes. Vor allem die Juristische Prinzipienlehre von Ernst Rudolf Bierling und die Juristische Grundlehre von Felix Somló entfalten in der Durchführung dieses Programms das, was gegenwärtig am ehesten als Strukturtheorie des Rechts bezeichnet werden kann: eine Theorie des Rechts, die einen logischen Apparat zur Analyse eines jeden Rechtssystems entwickelt und den Aufbau einer Rechtsordnung untersucht. Andreas Funke grenzt die Aufgabenstellung einer so verstandenen Allgemeinen Rechtslehre von Disziplinen wie Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie ab und bestimmt ihren rechtsdogmatischen Auftrag. Er analysiert die methodischen und erkenntnistheoretischen Prämissen der Allgemeinen Rechtslehre, die darüber entscheiden, ob sie wissenschaftlich überhaupt möglich ist. Schließlich würdigt er kritisch die inhaltlichen Kernaussagen der Allgemeinen Rechtslehre. Im Mittelpunkt stehen dabei das Konzept der juristischen Geltung von Rechtsnormen sowie die Figur des Rechtsverhältnisses, das durch eine Rechtsnorm ausgedrückt wird.weiterlesen
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