Ambulantes Operieren im Krankenhaus (§ 115b SGBV)
Grundwerk mit Nachtragslieferungen
Produktform: Buch / Loseblatt
Die bisher starren Grenzen im deutschen Gesundheitswesen zwischen ambulanter und stationärer Behandlung werden sukzessive aufgehoben. Mit der Möglichkeit, ambulant im Krankenhaus zu operieren (§ 115 b SGB V), wurde ein wichtiger Schritt in diese Richtung getan. Eine weitere Öffnung ist durch § 116 b SGB V erfolgt, der den Krankenhäusern die ambulante Behandlung hochspezialisierter Leistungen, seltener Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen gestattet.
Das ambulante Operieren in Krankenhäusern ist inzwischen ein wichtiger Teil der Gesundheitsversorgung. Immer mehr Krankenhäuser entscheiden sich dafür und immer mehr Patienten nehmen diese Möglichkeit in Anspruch.weiterlesen
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