Anzeigepflicht für Steuergestaltungen und verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO
Die Fortentwicklung des Auskunftswesens als Chance im Kampf gegen missbräuchliche Steuervermeidungsstrategien
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Der Anwendungsbereich der Anzeigepflicht für Steuergestaltungen ist nicht hinreichend auf missbräuchliche Steuergestaltungen zugeschnitten. Ziel der Arbeit ist es, sowohl Zweifelsfragen im Anwendungsbereich der Anzeigepflicht für Steuergestaltungen zu klären als auch dem nationalen Gesetzgeber konkrete Reformvorschläge für die Fortentwicklung des Rechts der verbindlichen Auskunft vorzulegen. Die tragende Erwägung des Reformvorschlages ist es, dass unter Berücksichtigung der Regelungswirkungen der Anzeigepflicht für Steuergestaltungen die mit der Anzeigepflicht verfolgten gesetzgeberischen Ziele gefördert werden können, indem den Steuerpflichtigen verbindliche Auskünfte für anzuzeigende Steuergestaltungen gewährt werden.weiterlesen
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