Arbeitsblatt DWA-A 790 Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS 790) – Bestehende einwandige unterirdische Behälter aus metallischen Werkstoffen
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Das Wasserrecht fordert hohe Sicherheitsmaßnahmen für unterirdische Behälter. Diese Behälter müssen beispielsweise doppelwandig sein und Undichtheiten müssen durch ein Leckanzeigegerät signalisiert werden.
Ziel der TRwS 790 „Bestehende einwandige unterirdische Behälter aus metallischen Werkstoffen“ ist es, für bestehende einwandige unterirdische Behälter, die nicht entsprechend den geltenden wasserrechtlichen Vorschriften ausgeführt sind, Voraussetzungen für den sicheren Weiterbetrieb festzulegen, bis eine Sanierung angeordnet wird. Damit werden für vorhandene Behälter, die nicht gemäß dem gültigen Anforderungsniveau ausgebildet sind, Ersatzlösungen angeboten, die den geforderten Sicherheitsvorkehrungen gleichfalls gerecht werden. Es werden technische Maßnahmen für einwandige unterirdische Behälter beschrieben, z. B. Schutz gegen Innen- und Außenkorrosion und Maßnahmen organisatorischer Art, z. B. zusätzliche Prüfungen. Die Kombination der in dieser TRwS beschriebenen Maßnahmen ist so festgelegt, dass Undichtheiten der Behälter innerhalb bestimmter Zeiträume auszuschließen sind und somit einem Weiterbetrieb zugestimmt werden kann, bis eine Sanierung angeordnet wird.weiterlesen
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