ARBEITSRECHT für die betriebliche Praxis 2024/25
Produktform: Buch
Vorwort 2024
Das Jahr 2024 stand bis dato ganz im Zeichen der Umsetzung einer weiteren EU-Richtlinie, nämlich der sogenannten „Transparenzrichtlinie“. Dabei wurde die Rechtslage rund um das Thema „Dienstzettel“ einer intensiven Änderung zugeführt und unter anderem auch dem Thema „Aus-, Fort- und Weiterbildung“ entsprechende Aufmerksamkeit geschenkt. Diese Änderungen wurden in das Buch eingearbeitet.
Im Sommer 2024 wurde das „Sonderwochengeld“ beschlossen. Dabei handelt es sich um ein speziell – von den Krankenversicherungsträgern (zumeist der ÖGK) – ermitteltes Wochengeld, das dann zum Einsatz kommt, wenn die „Wochengeldfalle“ zuschlägt. Natürlich finden Sie auch zu diesem Thema die entsprechenden Informationen.
Zusätzlich wurden jene Änderungen, welche im Spätherbst 2023 als Folge der „Work-Life-Balance“-Richtlinie im Bundesgesetzblatt beschlossen wurden und in der Hauptsache die Themen der Elternkarenz und die Elternteilzeit betrafen, in der endgültigen Version berücksichtigt, nachdem wir in der Vorgängerversion vorläufig nur den Gesetzesentwurf einarbeiten konnten. Die endgültige Version brachte dann doch noch ein paar überraschende Wendungen mit sich.
Die Welt der arbeitsrechtlichen Judikatur der letzten 12 Monate vor Redaktionsschluss dieses Buches brachte sehr viele neue Erkenntnisse und wichtige Entscheidungen, die für die Personalarbeit unerlässlich sind.
Über mein Youtube-Portal (WIKU-Training) finden Sie zweimal monatlich ein Kurzüberblicksvideo über aktuelle Geschehnisse in der Welt des Arbeitsrechts (zusätzlich auch im Bereich Steuerrecht sowie Sozialversicherungsrecht). Zudem finden Sie stets aktuelle Beiträge für Ihren täglichen Infobedarf auf www.wikutraining.at sowie in den von mir unterhaltenen sozialen Medien wie zB. der WIKU-Training-Facebook-Seite oder auf Linked-In, in meinen Fachforen und auf X. Zweimal monatlich erscheint mein digitales LV-Magazin WIKU Personal aktuell. Infos dazu finden Sie unter www.wikutraining.at.
Jedenfalls sind Sie mit der hier vorliegenden Jahresauflage arbeitsrechtlich wieder auf dem neuesten Stand, und wir wünschen Ihnen somit viel Erfolg für Ihren Betrieb!!
Wien, im September 2024 Wilhelm Kurzböckweiterlesen
Dieser Artikel gehört zu den folgenden Serien