Die mit 1.9.2018 in Kraft getretene Arbeitszeitnovelle 2018 beinhaltet einige wesentliche Änderungen im AZG und im ARG. Insgesamt stellt sie einen erheblichen Liberalisierungsschritt im österreichischen Arbeitszeitrecht dar.
Zum Inhalt:
• Anwendungsbereich des AZG/ARG eingeengt für leitende Angestellte und Familienangehörige des Arbeitgebers
• Liberalisierung der täglichen Höchstgrenze (12 Stunden) verbunden mit liberalisierten Überstundengrenzen und speziellen Regeln für Sonderüberstunden
• Gleitzeit flexibilisiert, unter Bedingungen, die auf eine Vier-Tage-Woche bei Gleitzeit abzielen
• Liberalisierung der zulässigen Wochenend- und Feiertagsarbeit wegen erhöhtem Arbeitsbedarf
• Tägliche Ruhezeit liberalisiert für die Gastronomie und Hotellerie
• Schutzklausel zugunsten bestehender Regelungen
• Veranschaulichung durch Praxisbeispiele, Praxistipps sowie zum Teil auch Musterklauseln
Anlage: Gesetzestext mit Ausweis der Neuerungen und Wiedergabe der Erläuterungen zu den Initiativanträgen.weiterlesen