Arzneimittelanwendung bei Schlachtequiden in Deutschland
Untersuchungen zur Kenntnis und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Arzneimitteldokumentation und -Anwendung bei Schlachtequiden von Tierärzt*innen, Equidenbesitzer*innen und Equidenhalter*innen
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Fleisch von Pferden und anderen Equiden wird seit Tausenden von Jahren konsumiert und ist aus ernährungsphysiologischer Sicht ein wertvolles Nahrungsmittel. Die Produktion von Pferdefleisch bietet zudem gegenüber der Produktion von Rindfleisch ökologische Vorteile durch die Reduktion der Methanemission und ökonomische durch gute Gewichtszunahme und Schlachtausbeute. Trotzdem ist Fleisch von Equiden in Europa, insbesondere in Deutschland, ein Nischenprodukt. Gleichzeitig sind die Vorschriften hinsichtlich der Anwendung und Dokumentation von Arzneimitteln bei Schlachtequiden sehr umfangreich. Zum einen gelten für sie dieselben Vorschriften wie für andere Lebensmittel liefernde Tiere, zum anderen gibt es spezifische Vorschriften, die nur für Equiden gelten. Eine dieser Sondervorschriften ist die Positivliste für Equiden. In der Positivliste sind Medikamente aufgeführt, die nicht in der Tabelle 1 der VO (EU) Nr. 37/2010 aufgeführt sind und daher nicht zur Anwendung bei anderen Lebensmittel liefernden Tieren zugelassen sind.
Die Nachweisraten an chemischen und pharmakologischen Rückständen in Fleisch- und Organproben von Pferden, die im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP) getestet wurden, sind im Vergleich zu Proben anderer Fleisch liefernder Tiere, sehr hoch.
Vor diesem Hintergrund sollte im Rahmen der vorliegenden Dissertation überprüft werden, ob der Kenntnisstand der Pferde behandelnden Tierärzteschaft, von Equidenbesitzer*innen und Equidenhalter*innen in Deutschland bezüglich der geltenden gesetzlichen Regelungen zu Arzneimittelanwendung und -dokumentation und Equidenschlachtstatus ausreichend ist und ob die Dokumentation von angewendeten Arzneimitteln in der Praxis bei Equiden korrekt und vollständig durchgeführt wird.
Daher wurden vier Online-Umfragen zwischen 29. Oktober und 15. Dezember 2021durchgeführt und letztlich die Daten von 153 in Praxen arbeitenden Tierärzt*innen, neun Pferde-Klinik-Tierärzt*innen, 170 Equidenbesitzer*innen und 70 Equidenhalter*innen in die Untersuchungen einbezogen. Des Weiteren wurden zwischen 01. Juni und 31. Dezember 2021 Daten zur Arzneimitteldokumentation in 195 Equidenpässen dokumentiert und ausgewertet.
In einer ersten Studie wurden zum einen die Antworten der 153 Tierärzt*innen, der 170 Equidenbesitzer*innen und 70 Equidenhalter*innen miteinander verglichen.
In einer zweiten Studie wurden die Antworten von 116 Tierärzt*innen, die selbst Equiden kastrieren, mit den Antworten der neun Klinik-Tierärzt*innen und Daten von 195 Equidenpässen verglichen.
Die Ergebnisse der ersten Studie zeigen große Wissenslücken aller drei Teilnehmergruppen sowohl hinsichtlich der geltenden Vorschriften für Arzneimittelanwendung und -Dokumentation als auch bezüglich des Schlachtstatus. Insgesamt empfanden 68,4 % (91/133) der Tierärzt*innen die Vorgaben der Positivliste als „eher kompliziert“ bis „kompliziert“. Insgesamt konnten 38,4 % (58/151) der Tierärzt*innen das korrekte Vorgehen nicht beschreiben, wenn Phenylbutazon an einen Schlachtequiden verabreicht wird. Die Anwendung von Phenylbutazon bei Lebensmittel liefernden Tieren ist verboten (VO (EU) Nr. 37/2010). Gleichzeitig nannten 56,2 % (86/153) Phenylbutazon als das oder eines der am häufigsten durch sie angewendeten NSAIDs. Wann es sich bei einem Equiden rechtlich um einen Schlachtequiden handelt, konnten 41,4 % (70/170) der Equidenbesitzer*innen und 42,9 % (30/70) der Equidenhalter*innen nicht korrekt beantworten. Von den Equidenhalter*innen gaben 34,4 % (24/70) an, keine oder nur schlechte Kenntnis über die geltenden Vorschriften bezüglich Arzneimitteldokumentation bei Equiden zu haben.
Die Ergebnisse der zweiten Studie zeigen, dass angewendete Arzneimittel häufig nicht im Equidenpass dokumentiert werden. Insgesamt gehörten 24,1 % (47/195) der untersuchten Equidenpässe zu Schlachtequiden. Medikamentenkombinationen, die mindestens ein Medikament der Positivliste enthalten, wurden von 86,7 % (91/105) der Tierärzt*innen zur Anästhesie benutzt, die Pferdehengste abgelegt kastrieren und von 64,3 % (36/56) derer, die Eselhengste abgelegt kastrieren. Während der Kastration am stehend Tier wurden Medikament der Positivliste von 29,6 % (8/27) der Tierärzt*innen bei Pferdehengsten und 30,8 % (4/13) der Tierärzt*innen bei Eselhengsten zur Anästhesie verwendet. Insgesamt kastrierten 90,5 % (105/116) der Tierärzt*innen nach eigenen Angaben teilweise, oder ausschließlich nach der Methode am abgelegten Equiden. Es wurde jedoch nur in 4,0 % (1/25) der Equidenpässe von Schlachtequidenwallachen eine Dokumentation über verabreichte Anästhetika der Positivliste vorgefunden. Insgesamt war in nur 4,6 % (9/195) aller Equidenpässe die Dokumentation über verabreichte Medikamente vorhanden.
Zusammenfassend zeigen die Ergebnisse, dass der Wissensstand von Tierärzt*innen, Equidenhalter*innen und Equidenbesitzer*innen bezüglich des Schlachtstatus‘ und der Arzneimittelanwendung und -dokumentation bei Schlachtequiden unzureichend ist. Gleichzeitig wird die Dokumentation von Medikamenten in Equidenpässen häufig nur unvollständig oder gar nicht durchgeführt. Dies kann in Arzneimittelrückständen im Fleisch von Equiden resultieren und stellt daher einen Risikofaktor für die Sicherheit von Equidenfleischkonsument*innen dar.weiterlesen
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