Arzneimittelgesetz (AMG)
Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG)
Vollzitat: "Arzneimittelgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. September 2021 (BGBl. I S. 4530) geändert worden ist"
Rechtsstand: 27. September 2021
Inhalt:
Erster Abschnitt - Zweck des Gesetzes und Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich
Zweiter Abschnitt - Anforderungen an die Arzneimittel
Dritter Abschnitt - Herstellung von Arzneimitteln
Vierter Abschnitt - Zulassung der Arzneimittel
Fünfter Abschnitt - Registrierung von Arzneimitteln
Sechster Abschnitt - Schutz des Menschen bei der klinischen Prüfung
Siebter Abschnitt - Abgabe von Arzneimitteln
Achter Abschnitt - Sicherung und Kontrolle der Qualität
Neunter Abschnitt - Sondervorschriften für Arzneimittel, die bei Tieren angewendet werden
Zehnter Abschnitt - Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken
Elfter Abschnitt - Überwachung
Zwölfter Abschnitt - Sondervorschriften für Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei, Zivilschutz
Dreizehnter Abschnitt Einfuhr und Ausfuhr
Vierzehnter Abschnitt - Informationsbeauftragter, Pharmaberater
Fünfzehnter Abschnitt - Bestimmung der zuständigen Bundesoberbehörden und sonstige Bestimmungen
Sechzehnter Abschnitt - Haftung für Arzneimittelschäden
Siebzehnter Abschnitt - Straf- und Bußgeldvorschriften
Achtzehnter Abschnitt - Überleitungs- und Übergangsvorschriften
Anlage 1 (zu § 6)
Anlage 2 (zu § 58c Absatz 2 Satz 2) - Dem Bundesinstitut für Risikobewertung zum Zweck der Durchführung einer Risikobewertung mitzuteilende Daten
Anhang (weggefallen)weiterlesen
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