Arzneimittelgesetz AMG 2022
Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG)
"Arzneimittelgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. September 2021 (BGBl. I S. 4530) geändert worden ist"
Rechtsstand: 27. September 2021
Inhalt:
Erster Abschnitt Zweck des Gesetzes und Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich
Zweiter Abschnitt Anforderungen an die Arzneimittel
Dritter Abschnitt Herstellung von Arzneimitteln
Vierter Abschnitt Zulassung der Arzneimittel
Fünfter Abschnitt Registrierung von Arzneimitteln
Sechster Abschnitt Schutz des Menschen bei der klinischen Prüfung
Siebter Abschnitt Abgabe von Arzneimitteln
Achter Abschnitt Sicherung und Kontrolle der Qualität
Neunter Abschnitt Sondervorschriften für Arzneimittel, die bei Tieren angewendet werden
Zehnter Abschnitt Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken
Elfter Abschnitt Überwachung
Zwölfter Abschnitt Sondervorschriften für Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei, Zivilschutz
Dreizehnter Abschnitt Einfuhr und Ausfuhr
Vierzehnter Abschnitt Informationsbeauftragter, Pharmaberater
Fünfzehnter Abschnitt Bestimmung der zuständigen Bundesoberbehörden und sonstige Bestimmungen
Sechzehnter Abschnitt Haftung für Arzneimittelschäden
Siebzehnter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften
Achtzehnter Abschnitt Überleitungs- und Übergangsvorschriften
Anlage 1 (zu § 6)
Anlage 2 (zu § 58c Absatz 2 Satz 2) - Dem Bundesinstitut für Risikobewertung zum Zweck der Durchführung einer Risikobewertung mitzuteilende Daten
Anhang (weggefallen)weiterlesen
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