Auf der Suche nach den Grenzen vertraglicher Leistungspflichten
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Mit dem ersten Weltkrieg brach die Geschichte in das Vertragsrecht ein. Die Gerichte waren in einer epidemischen Vielzahl von Fällen aufgerufen, der vertraglichen Verpflichtung dort Grenzen zu ziehen, wo Gesetzgeber und Vertragsparteien nicht handeln konnten oder wollten. Jochen Emmert begleitet den Weg dieser Entwicklung und beleuchtet ihre geschichtlichen und rechtstheoretischen Hintergründe. Seit Beginn des Ersten Weltkriegs mußte sich das Reichsgericht verstärkt mit Fällen von Leistungsstörungen befassen. Als der Krieg verloren war und die Inflation voranschritt, wuchs die Zahl der Fälle zu einer Epidemie an, und die Situation beruhigte sich erst ab 1923 wieder. Jochen Emmert zeigt in seiner Untersuchung die Folgen dieses Einbruchs der Geschichte in das Vertragsrecht auf. Er nimmt dabei Bezug auf die Unmöglichkeitslehre, die Wertvorstellungen, Rechtsideen und deren Umsetzung sowie die Analyse wegweisender Fälle der Krisenjahre. Das Reichsgericht entfernte sich in diesen bewegten Jahren von dem gesetzlichen Leitbild einer buchstäblich bis zu den Grenzen des Möglichen reichenden Leistungsverpflichtung und entwickelte jene Rechtsfiguren, die bei der anvisierten Reform des BGB unter den amtlichen Überschriften 'Grenzen der Leistungspflicht' und 'Störung der Geschäftsgrundlage' nunmehr ausdrücklich die Weihen des Gesetzgebers erhalten sollen.weiterlesen
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