'Aus Überzeugung, dass er der Gemeinde von grossem Nutzen seyn werde'
Einbürgerungen in Liechtenstein im Spannungsfeld von Staat und Gemeinden 1809–1918
Produktform: Buch
Das Buch schildert die Geschichte der Einbürgerungen in Liechtenstein zwischen 1809 und 1918. Bis 1864 gab es in Liechtenstein das Staats- und das Gemeindebürgerrecht als zwei eigene Rechtsformen. Staatsbürger ohne Gemeindebürgerrecht wurden als Hintersassen bezeichnet. Diese hatten zwar ein Heimatrecht, aber keine Nutzungsrechte in ihrer Wohngemeinde. Hintersassen waren oft als Handwerker oder auch als Mägde oder Knechte tätig, zum Teil mit einer nicht-sesshaften Lebensweise. Das Gemeindegesetz von 1864 verknüpfte das Staats- und Gemeindebürgerrecht. Es machte die Hintersassen zu Gemeindebürgern – in die Nutzungsrechte mussten sie sich trotzdem einkaufen, wofür zumeist das Geld fehlte. Als Perspektiven verblieben ihnen die Arbeit in der Textilindustrie oder die Auswanderung. Andererseits suchten ab 1864 zunehmend vermögende Personen um die Staatsbürgerschaft in Liechtenstein an, was für die Gemeinden lukrativ wurde.weiterlesen