Ausgewählte Fragen zur Tätigkeitsklausel
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Fragen rund um Risikoausschlüsse in der Haftpflichtversicherung gehören zu den interessantesten aber auch schwierigsten Kapiteln des Versicherungsrechts. Die Tätigkeitsklausel des Art 7 Pkt 10.4 und 10.5 AHVB/EHVB 2005 (bzw Art 17 Pkt 7.2 und 7.3 ABH 2001) ist ein Paradebeispiel dafür. Es handelt sich bei dieser um einen gegenständlich-ursächlich formulierten, objektiven, kausalen, verschuldensunabhängigen und relativen Risikoausschluss der sekundären Risikoumschreibung, der bezogen auf Sachschäden von vornherein bestimmte Gefahrenumstände konstitutiv von der Deckung ausnimmt. Ihr Zweck ist nicht in der Unversicherbarkeit des Unternehmerrisikos, sondern im erhöhten objektiven Schadensrisiko zu finden - der für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer erkennbare Zweck der Klausel ist zu berücksichtigen. In Fällen positiven Tuns wird eine körperliche Benützung, Beförderung oder Bearbeitung gefordert; die sonstige Tätigkeit dient als Auffangtatbestand. In Unterlassungsfällen kann pflichtwidriges Unterlassen während der Tätigkeitshandlung den Tatbestand erfüllen. Ausgehend davon gibt die Klausel Anlass zu Meinungsverschiedenheiten, die der Verfasser insbesondere mithilfe der Bildung dreier Schaubilder einer Lösung zuführen möchte. Aufgrund der im Vergleich zur zugrunde liegenden Dissertation kompakteren Darstellungsweise finden im Rahmen dieses Buches die wichtigsten Anwendungsschwierigkeiten der Tätigkeitsklausel Berücksichtigung.
Der Autor:
Dr. Markus Dürlinger erhielt im Sommer 2012 ein "Senator-Otto-Wittschier-Wissenschaftsstipendium" der Universität Salzburg und ist "Hammurabi-Preisträger" 2013 des Fachverbands der Wiener Versicherungsmakler. Er bearbeitet Betriebshaftpflichtschäden für Industrie- bzw Großkunden der Wiener Städtischen Versicherung AG und ist bereits durch mehrere Veröffentlichungen zum Versicherungsrecht in Erscheinung getreten.weiterlesen
35,00 € inkl. MwSt.
kostenloser Versand
lieferbar - Lieferzeit 10-15 Werktage
zurück