Aushangpflichtige Arbeitsschutzgesetze
Stand: 31. März 2016
Produktform: E-Buch Text Elektronisches Buch in proprietärem
Das Arbeitsrecht enthält zahlreiche Schutzvorschriften zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Damit sie ihre Rechte und Pflichten kennen, ist in einigen Arbeitsschutzgesetzen und -verordnungen ausdrücklich vorgesehen, dass jeder Arbeitgeber mit mindestens einem Arbeitnehmer diese Vorschriften in jeweils gültiger Fassung im Betrieb bekannt machen muss: Durch Aushang oder Auslegen an geeigneter Stelle oder den Einsatz der im Betrieb oder der Dienststelle üblichen Informations- und Kommunikationstechnik.
Damit Sie den Überblick behalten und Ihrer Informationspflicht entsprechend nachkommen können, haben wir Ihnen in unserer aktuellen Ausgabe die wichtigsten aushangpflichtigen Arbeitsschutzgesetze zusammengestellt, ergänzt durch weitere arbeitsrechtliche Regelungen, über die jeder Arbeitnehmer ebenfalls informiert werden sollte, und eine Übersicht eventuell noch bestehender betriebsspezifischer Aushang- und Unterrichtungspflichten. Hierzu berät Sie im Einzelfall auch gerne der regionale Arbeitgeberverband Ihrer Branche.
Die Texte und Angaben in dieser Broschüre sind nach bestem Wissen und mit größtmöglicher Sorgfalt entsprechend dem Stand vom 31. März 2016 zusammengestellt worden. Die Auswahl erfolgte ohne Gewähr auf Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit. Aus den Besonderheiten im jeweiligen Unternehmen können sich weitere Aushangpflichten ergeben. Diese Broschüre kann und will eine rechtliche Beratung im Einzelfall nicht entbehrlich machen.weiterlesen
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