Ausschüsse für Vergleichs- und Konkursrecht sowie für Bürgerliche Rechtspflege – Zwangsvollstreckungsrecht (1934-1938)
Nachtrag: Beratungen über das Immissionsschutzrecht im Bodenrechtsausschuss (1938)
Produktform: Buch / Einband - fest (Hardcover)
Die Reformbedürftigkeit des deutschen Insolvenzrechts hatte sich in der Weltwirtschaftskrise herausgestellt. Mit Österreich vereinbarte Deutschland 1930 eine Reform des Vergleichs-(Ausgleichs-)Rechts, die in dem Vergleichsrechtsausschuss der Akademie für Deutsches Recht 1934 beraten wurde. Es folgten 1937/38 die Beratungen über eine Reform des Konkursrechts im Konkursrechtsausschuss. Die Beratungen des Zwangsvollstreckungsrechts erfolgten auf der Basis des Entwurfs des Reichsjustizministeriums zu einer neuen Zivilprozessordnung von 1931 im Ausschuss für Bürgerliche Rechtspflege von 1934 bis 1937 zunächst unter dem Vorsitz der bekannten Rechtslehrer Wilhelm Kisch und Friedrich Lent, anschließend von Ende 1935 an unter dem Vorsitz von Erich Volkmar (Reichsjustizministerium). Ziel der Reform waren aus der Sicht des Reichsjustizministeriums die Errichtung eines Vollstreckungsamtes mit Eingliederung der bisher unabhängigen Gerichtsvollzieher und die Einführung einer umfassenden Vollstreckungsmissbrauchs- und Arglistklausel. Diese zum Teil ideologisch beeinflussten Vorschläge wurden von der Mehrheit der Ausschussmitglieder weitgehend zurückgewiesen – Der Ausschuss für Bodenrecht bevorzugte entgegen den Vorschlägen der Juristen des Reichsbauernführers für den Immissionsschutz eine privatrechtliche Lösung und lehnte für industrielle Großimmissionen ein öffentlich-rechtliches Ausgleichsverfahren ab.weiterlesen
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