Ausschuß für Religionsrecht
Nachtrag zu Band XIV (Völkerrecht)
Produktform: Buch / Einband - fest (Hardcover)
Der Ausschuß für Religionsrecht wurde 1938 auf Anregung von JosephRoth dem Leiter der katholischen Abteilung des Reichskirchenministeriums, und unter dem Vorsitz des Ministerialrats im preuß. Finanzministerium Karl Heinrich Meyer begründet. Der Ausschuß sollte die Aufgabe haben, die «wenigen nicht gebundenen Kirchenrechtslehrer und Kenner des kanonischen Rechts auf dem Boden des Nationalsozialismus zusammenzuführen», «junge nationalsozialistische Juristen für Kirchenrecht und Kirchenpolitik zu interessieren», durch wissenschaftliche Arbeiten die nationalsozialistische Kirchenpolitik zu unterstützen und «den Kanonisten und Kurialisten zu entgegnen». In Wirklichkeit leistete der Ausschuß – auf der Basis des bestehenden nationalsozialistischen Staates – eine ernsthafte wissenschaftliche Durchdringung der von ihm behandelten Rechtsgebiete. Aus diesem Grund wurde der Ausschuß in der kurzen Zeit seines Bestehens und noch darüber hinaus zum Mittelpunkt der Wissenschaft vom Staatskirchenrecht im Dritten Reich. Zurückzuführen ist dies vor allem auf die Kirchenrechtler Hans Barion, Ernst Forsthoff, Johannes Heckel und Werner Weber, aber auch auf Beamte des Reichskirchenministeriums wie Erich Ruppel, Julius Stahn, Leiter der Ev. Ministerialabteilung, und Albrecht Stalmann.weiterlesen
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