Außereheliche Sexualität und Illegitimität
in Hochstift und Diözese Bamberg in der Frühen Neuzeit
Produktform: Buch / Einband - fest (Hardcover)
Uneheliche Kinder und Herrschaft im frühneuzeitlichen Staat – auf den ersten Blick nicht unbedingt zusammenhängende Themen. Die vielen Berührungspunkte der beiden ergeben sich allerdings durch die Perspektive des Funktionierens von Herrschaft und der Guten Policey: Vor- bzw. außerehelichen Geschlechtsverkehr zu verhindern, war ein wichtiges Anliegen vieler vormoderner Regierungen, da dieser mit der Geburt illegitimer Nachkommen zu diversen Schwierigkeiten bzw. Unsicherheiten führen konnte, mit denen sich Administration und Judikative auseinandersetzen mussten. Nicht zuletzt stand die Sündhaftigkeit nichtehelicher Sexualität im Fokus vieler Herrscher.
Am Beispiel des Hochstifts Bamberg, eines katholischen geistlichen Territoriums, sind die in kanonisches Recht und Reichsgesetze eingebundene Legislative und die Verschränkung weltlicher und geistlicher Sphäre besonders gut sichtbar. Seit dem 16. Jahrhundert tauchen sowohl straf- als auch zivilrechtlich Themen um Unzucht, Konkubinat, Ehebruch, Gültigkeit von Ehen, Verlobung, Mindestvermögen von Heiratswilligen sowie Versorgungs- und Erbfragen von naturales und spurii in Einzelverordnungen und Gesetzessammlungen wie der Bamberger Halsgerichtsordnung (1507) oder dem Bamberger Landrecht (1769) auf. Auch lokale Bräuche um Eheanbahnung und Heirat weckten das Regelungsbedürfnis von Fürstbischof und Regierung.
Das Konsistorium des Domdekans übte die Gerichtsbarkeit in Ehesachen im gesamten Bereich der Diözese und des Hochstifts aus. Die Umsetzung der normativen Vorgaben folgte freilich nicht immer strikt den Gesetzen, wie die Analyse von Gerichts- und Amtsprotokollen des 17. und 18. Jahrhunderts zeigt. Am Beispiel der Orte Kronach und Enchenreuth kann unter Verwendung von Matrikelbüchern und pfarramtlichen Akten der Umgang von lokalen weltlichen und geistlichen Amtsträgern mit konkreten Fällen und deren Einbindung in das Herrschaftsgefüge vor Ort gezeigt werden. So ergeben sich teils plastische Bilder von lokaler Herrschaft und der Sozialgeschichte im Franken des 17. und 18. Jahrhunderts.weiterlesen
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