Autorschaft ist Werkherrschaft
Über die Entstehung des Urheberrechts aus dem Geist der Goethezeit
Produktform: E-Buch Text Elektronisches Buch in proprietärem
Worte in Eigentum zu verwandeln, ist die Aufgabe des modernen Urheberrechts. Erstmals gelöst wurde diese Aufgabe um 1800. Heinrich Bosse berichtet, welche Arbeit diejenigen zu leisten hatten, die dabei das Wort ergriffen.
Die Entwicklung der modernen Medien fordert, auch das Urheberrecht weiterzuentwickeln. Hierfür ist der Anfang der Entwicklung aufschlussreich, als man das Recht zur Vervielfältigung von Geschriebenem an den Autor band. Gerade sein immaterieller Geist half die materielle Druckware zu definieren. Diese moderne Selbstverständlichkeit ergab sich erst in öffentlichen Lernprozessen. Sie musste in gemeinsamer diskursiver Arbeit herausgearbeitet werden gegen Widerstände, wie sie der Freiherr von Knigge (1792) äußerte: "Drucken ist nichts mehr, als öffentlich nacherzählen. Öffentlich nacherzählen darf ich alles, was öffentlich ist gesagt worden."
Neue, mit einem Nachwort von Wulf D. v. Lucius versehene Auflage 2014weiterlesen
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