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AEVO/ADA-Schein Fragenkatalog-Trainer für Windows

Lernsoftware für die Prüfungsvorbereitung bei der IHK

Produktform: DVD-ROM 2

Lerntrainer -AEVO/AdA-Schein nach §30 BBIG- AEVO ist die Kurzform für den Begriff „Ausbilder-Eignungsverordnung“, die aufgrund des Berufsbildungsgesetzes erlassen wurde. In Süddeutschland wird statt des Begriffes AEVO auch der Begriff der „Ausbildung der Ausbilder (AdA) verwendet. Die AEVO gibt es bereits seit 1999, sie dient zur Sicherung der Qualität sowie der Vereinheitlichung der Ausbildung. Von 2003 bis 2009 wurde die AEVO ausgesetzt, um mehr Ausbildungsplätze zu schaffen. Dies führte zwar zu einer quantitativen Ausweitung allerdings verbunden mit einer Verschlechterung der Ausbildungsqualität, erkennbar an der Anzahl der Ausbildungsabbrecher und nicht bestandenen IHK Abschluss Prüfungen. Aus diesem Grund wurde die AEVO / AdA im Jahr 2009, speziell bezogen auf die fachlichen Inhalte und Strukturen, überarbeitet und wieder in Kraft gesetzt. Die AEVO ist allgemein für alle Ausbildungsberufe gültig. Ausnahmen gibt es nur in den Bereichen der freien Berufe. Dazu gehören vor allen Dingen Ausbildungen in Tätigkeitsfeldern, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Grundsätzlich gilt in Deutschland die Regelung, dass in jedem Betrieb, der ausbildet (freie Berufe sind davon ausgenommen), mindestens ein Ausbilder als Verantwortlicher und Ansprechpartner für die Auszubildenden fungieren soll. Dieser Ausbilder muss einen entsprechenden AdA-Schein (Ausbildung der Ausbilder) besitzen. Seit Inkrafttreten der AEVO am 01.August 2009 ist auch die Verpflichtung für alle Ausbilder, einen Nachweis über die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zu erbringen, wieder aktuell. Die angepassten Inhalte der AEVO beschäftigen sich hauptsächlich mit der praktischen Umsetzung der Ausbildung in den Unternehmen. Ein besonderer Fokus wurde dabei auf Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich, Handel, Industrie, Handwerk, öffentlichem Dienst und Landwirtschaft gelegt. Dabei ist in der AEVO, wie oftmals angenommen, nicht gesetzlich geregelt, dass man für die Zulassung an der AdA-Prüfung besondere schulische Voraussetzungen mitbringen muss. Ausbilden darf jedoch nur, wer sowohl fachlich als auch persönlich geeignet ist. Ziel der AEVO ist es, dass alle an der Ausbildung beteiligten Ausbilder laut der AEVO umfassend fachlich und persönlich geeignet sind, die geforderten Ausbildungsinhalte zu vermitteln. (Fachliche Eignung §30 Abs. 1 BBIG) Die AEVO definiert das Kompetenzprofil des angehenden Ausbilders in vier Handlungsfeldern: • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken • Ausbildung durchführen • Ausbildung abschließen Mit der Ausbilder-Eignungsverordnung als Grundlage für die Prüfung sollen die Kompetenzen der angehenden Ausbilder umfassend geschult werden. Es soll außerdem gelernt werden, wie man eine Ausbildung fachlich und methodisch gestaltet. Bei der Prüfung unterscheidet man zwischen schriftlicher und praktischer Prüfung. Wobei die zeitliche Aufteilung der AEVO Prüfung im schriftlichen Teil einheitlich (bis zu 180 Minuten), im praktischen Teil aber innerhalb der verschiedenen Industrie- und Handelskammern unterschiedlich ist. Der Lerntrainer bietet 3 Lernmodis: 1.) Anfängermodus (beliebig Anzahl Versuche je Frage) 2.) Trainingsmodus (zwei Versuche je Frage) 3.) Prüfungsmodus (einen Versuch je Frage) Komplett in Deutsch !weiterlesen

Sprache(n): Deutsch

ISBN: 978-3-9661700-2-4 / 978-3966170024 / 9783966170024

Verlag: TPM-Media Verlags & Bildungsgesellschaft (Zweigniederlassung Deutschland)

Erscheinungsdatum: 28.06.2024

Auflage: 11

Autor(en): Thomas Mueller

39,90 € inkl. MwSt.
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