Die COVID-19-Pandemie beeinflusst die Heimpflege seit 2020 entscheidend. Das Schwerpunktkapitel des vorliegenden Reports beschäftigt sich daher mit den Entwicklungen der stationären Pflege seit Beginn der Pandemie. Dabei stehen die Betroffenheit der Pflegekräfte und der Pflegebedürftigen sowie die durch die Pandemie ausgelösten Veränderungen der Inanspruchnahmen im Fokus. Im ersten Kapitel wird zudem auf die Zusatzausgaben im Rahmen der COVID-19-Pandemie eingegangen, während in der Standardberichterstattung Versorgungsstrukturen, Fallzahlen, Inzidenzen, Prävalenzen und Pflegeverläufe differenziert nach Bundesländern dargestellt werden.
Pflegekräfte im Pflegeheim hatten in den ersten beiden Coronawellen mehr als viermal so viele AU-Fälle mit COVID-19 wie Erwerbstätige in anderen Berufen und Branchen. In den ersten beiden Coronawellen waren bis zu 61 Prozent der mit COVID-19 Verstorbenen Heimbewohnende. Bis Dezember 2021 ist dieser Wert auf 30 Prozent gesunken. Da die therapeutischen Möglichkeiten zunächst begrenzt waren und eine Impfung bis Ende 2020 nicht verfügbar war, haben Pflegeheime drastische Kontaktsperren zur Begrenzung der Infektionsausbreitung durchgesetzt. Dabei war die Inanspruchnahme stationärer Pflege in den ersten beiden Coronawellen rückläufig. Zum Ende der ersten Welle hat sich die Zahl der Nutzer von Kurzzeitpflege innerhalb eines Monats sogar von 68.000 auf 34.000 halbiert. Die bis Februar 2020 stetig gestiegene Zahl Pflegebedürftiger in der teilstationären Pflege ging anschließend von 180.000 auf 161.000 bis Januar 2021 zurück. Zum Ende des Jahres 2021 setzten Normalisierungstendenzen in der Inanspruchnahme ein.
Pflegeheime hatten coronabedingt Mehrausgaben und durch Leerstände Mindereinnahmen, die von der Pflegeversicherung übernommen wurden. In der Summe beliefen sich die diesbezüglichen Mehrausgaben der Pflegeversicherung bis zum 1. Quartal 2022 auf 9,2 Milliarden Euro. Eine derartige gesamtgesellschaftliche Aufgabe müsste ordnungspolitisch aus Steuermitteln finanziert werden – wie dies auch im Koalitionsvertrag festgelegt ist. Stattdessen belaufen sich die bis zum Ende des Jahres 2022 geleisteten Bundeszuschüsse in der Summe nur auf 4,0 Milliarden Euro, so dass eine Finanzierungslücke von 5,2 Milliarden Euro verbleibt. Dabei sind die coronabedingten Mehrausgaben des 2. bis 4. Quartals 2022 noch gar nicht berücksichtigt. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben werden damit erneut über Beitragsmittel finanziert.
Ergänzt wird der Report durch interaktive Grafiken, die vertiefende Analysen ermöglichen.weiterlesen