Barrierefreies Wohnen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Pflege
Informationen für Aufsichtsbehörden nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz, Trägern von Einrichtungen und Interessierte zur Bewertung des barrierefreien Bauens im Bereich von Neubauten, Umnutzungen und Modernisierungen von Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Pflege
Produktform: Buch
Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung sind ein Zuhause. Die hier wohnenden Menschen sollen ihren Alltag so selbständig und selbstbestimmt wie möglich leben und am Leben inner- sowie außerhalb der Einrichtung teilhaben können. Dies ist eine anspruchsvolle Herausforderung für die konzeptionelle Ausrichtung eines Hauses mit den hieraus abgeleiteten Pflege- und Betreuungsaufgaben. Gleichermaßen wichtig sind geeignete bauliche Gegebenheiten, die eine barrierefreie Teilhabe am Leben in der Einrichtung und außerhalb ermöglicht und fördert. Deshalb ist es konsequent und richtig, dass stationäre Einrichtungen den allgemein fachlichen Standards der Barrierefreiheit genügen müssen. Entsprechend der Vielfalt unterschiedlicher Handicaps, Unterstützungsbedarfe und Anforderungen gerade auch für Menschen mit einer Demenz müssen unterschiedliche und für die jeweilige Einrichtung passende Lösungen bezüglich der baulichen Anforderungen und der Ausstattung gefunden werden. Insbesondere für ältere zu modernisierende Einrichtungen und für kleine Wohneinheiten im Bestand werden kreative Lösungen gebraucht, die sowohl den Regelungen zur Barrierefreiheit genügen, als auch den realen Gegebenheiten vor Ort Rechnung tragen. Diese Broschüre soll die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der für die Durchführung des Gesetzes zur Stärkung von Selbstbestimmung und Schutz von Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung (Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes - SbStG) und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Landesverordnung über stationäre Einrichtungen (SbStG-DVO) zuständigen Behörden bei ihrer Auskunfts und Beratungstätigkeit nach § 3 SbStG und der Durchführung von Prüfungen gemäß § 20 SbStG unterstützen. Auch für Träger von Einrichtungen soll die Broschüre wichtige Hinweise bei Neu- und Umbauten zur barrierefreien Gestaltung ihrer Einrichtungen geben. In den letzten Jahren ist in Schleswig-Holstein das Bewusstsein für eine barrierefreie Gesellschaft enorm gestiegen. Dazu hat das mit den Stimmen aller Fraktionen des Bundestages im Dezember 2008 verabschiedete Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beigetragen. Diese Broschüre soll eine weite Verbreitung finden und einen Beitrag leisten, dass vor Ort gute Lösungen gefunden werden, um Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung einen barrierefreien Alltag zu ermöglichen.weiterlesen
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