Bayerisches Personalvertretungsgesetz (BayPVG)
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Bayerisches Personalvertretungsgesetz (BayPVG)
Vollzitat: Bayerisches Personalvertretungsgesetz (BayPVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. November 1986 (GVBl. S. 349, BayRS 2035-1-F), das zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 19. Februar 2021 (GVBl. S. 40) geändert worden ist.
Rechtsstand: 19. Februar 2021
Inhalt:
Erster Teil - Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil - Personalrat, Stufenvertretung, Gesamtpersonalrat, Personalversammlung
Erster Abschnitt - Wahl und Zusammensetzung des Personalrats
Zweiter Abschnitt - Amtszeit des Personalrats
Dritter Abschnitt - Geschäftsführung des Personalrates, Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
Vierter Abschnitt - Rechtsstellung der Personalratsmitglieder
Fünfter Abschnitt - Personalversammlung
Sechster Abschnitt - Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat
Dritter Teil - Jugend- und Auszubildendenvertretung
Vierter Teil - Beteiligung der Personalvertretung
Erster Abschnitt - Allgemeines
Zweiter Abschnitt - Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung
Dritter Abschnitt - Angelegenheiten, in denen der Personalrat zu beteiligen ist
Vierter Abschnitt - Beteiligung der Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrats
Fünfter Teil - Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte
Sechster Teil - Gerichtliche Entscheidungen
Siebter Teil - Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschlußsachen
Erster Abschnitt - Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und für den Bayerischen Rundfunk
Zweiter Abschnitt - Vorschriften über die Behandlung von Verschlußsachen
Achter Teil - Ergänzende Vorschriften
Neunter Teil - Schlußvorschriftenweiterlesen
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