Nur wenige Monate, nachdem das Bayerische Versammlungsgesetz (BayVersG) am 1. Oktober 2008 in Kraft getreten war, hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 17. Februar 2009 Teile des Gesetzes im Wege einer einstweiligen Anordnung außer Kraft gesetzt. In Reaktion hierauf, aber auch mit dem Anliegen, das Versammlungsrecht bürgerfreundlicher zu gestalten, hat der bayerische Gesetzgeber das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Versammlungsgesetzes vom 22. April 2010 (GVBl. S. 190) erlassen. Die Änderungen traten am 1. Juni 2010 in Kraft.
Mit dem Änderungsgesetz wurden Regelungen für Veranstalter einer Versammlung nochmals vereinfacht, die Möglichkeit der Datenerhebung bei Versammlungen in geschlossenen Räumen wurde begrenzt und der Katalog der Straf- und Bußgeldvorschriften verringert.
Neben der Wiedergabe des Gesetzestextes enthält die Textausgabe eine prägnante Einführung in Aufbau und Systematik des Gesetzes. Der Autor stellt die wichtigsten Bestimmungen dar und gibt fundierte Antworten auf Auslegungsfragen des neuen Versammlungsrechts. Der Leser erfährt u.a., was er bei Anmeldung, Durchführung und Organisation einer Versammlung zu beachten hat.
Die Erläuterungen basieren in erster Linie auf den Gesetzesmaterialien, daneben aber auch auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die sich mehrfach in den neuen Bestimmungen wiederfindet. Zwei ausführliche Stichwortverzeichnisse, zum einen für die Einführung und zum anderen für den Gesetzestext, erleichtern die Arbeit mit dem neuen Gesetz.
Sowohl durch seine langjährige Praxiserfahrung als Jurist bei einer Versammlungsbehörde in Bayern als auch durch zahlreiche Publikationen, u.a. im Bereich des Versammlungsrechts, ist der Verfasser ausgewiesener Fachmann der Materie.
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