Beendigungsvereinbarungen in Anstellungsverträgen von GmbH-Geschäftsführern und AG-Vorständen
Gestaltungsmöglichkeiten unter Beachtung rechtlicher Grenzen und der Vorgaben einer AGB-Kontrolle
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Das Anstellungsverhältnis von Organvertretern von Kapitalgesellschaften ist auf der rechtlichen Schnittstelle zwischen Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht verortet. Dementsprechend fehlt es in vielen Fällen an besonders auf diese Gruppe zugeschnittenen Rechtsnormen oder es besteht Unsicherheit, inwieweit etwa arbeitnehmerschützende Normen entsprechend anzuwenden sind. Daher kommt der individuellen Gestaltung des Anstellungsvertrags, insbesondere auch bei der Vertragsbeendigung, eine entscheidende Rolle zu.
Das vorliegende Werk prüft verschiedene Formen gängiger Beendigungsvereinbarungen auf ihre rechtliche Wirksamkeit, die Vereinbarkeit mit AGB-rechtlichen Vorgaben und ihren Praxisnutzen, bevor eigene Klauselvorschläge für die Vertragspraxis entwickelt und kommentiert werden, die diesen Grundsätzen bestmöglich entsprechen.
Dabei konzentriert sich das Werk auf drei Bereiche mit besonderer praktischer Relevanz.
Individualvertragliche Kündigungsschutzregelungen sind bei sachgemäßer Ausgestaltung ein taugliches Instrument um leitende Angestellte von der Übernahme eines Postens in der Geschäftsführung zu überzeugen. Bei ausgewogener Ausgestaltung wird dem designierten Geschäftsführer der Kerngehalt seiner kündigungsrechtlichen Absicherung erhalten, ohne die Gesellschaft zugleich unangemessen zu belasten.
Die Vereinbarung von Koppelungsklauseln ist ein wichtiges Instrument zum Schutz der Gesellschaft vor der Verpflichtung zur Zahlung hoher Abfindungssummen bei Vertragsbeendigung. Da viele gängige Koppelungsvereinbarungen sich aber als unwirksam bzw. unvereinbar mit AGB-rechtlichen Grundsätzen darstellen, werden in diesem Werk ausgewogene Vereinbarungen vorgestellt, die sowohl den wirtschaftlichen Gesellschaftsinteressen, als auch dem Schutzbedürfnis der Organvertreter entsprechen.
Kontrollwechselvereinbarungen werden insbesondere bei börsennotierten Aktiengesellschaften praktisch immer bedeutsamer. Sorgfältig konzipierte Klauseln sichern sowohl die Interessen der Organvertreter, als auch der Aktionäre in Übernahmesituationen angemessen ab und reduzieren das Risiko möglicher wirtschaftlich schädlicher Konflikte zwischen Vorstand und übernehmenden Investor.weiterlesen
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